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   BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81   

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BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81 (https://dejure.org/1982,2502)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1982 - 5 C 23.81 (https://dejure.org/1982,2502)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 (https://dejure.org/1982,2502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen - Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77

    Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81
    Zur Frage, wann eine weitere Ausbildung die erste Ausbildung in derselben Richtung fachlich weiterführt (im Ausschluß an BVerwGE 55, 205 bejaht für Studium der Erziehungswissenschaften - Studienrichtung Schule - im Ausschluß an Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen).

    Allgemeine an eine Vielzahl von Auszubildenden gerichtete Empfehlungen, zur Erreichung besserer Berufsaussichten eine weitere Ausbildung durchzuführen, begründen für sich allein keine besonderen Umstände des Einzelfalles i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG (Bestätigung von BVerwGE 55, 205 [210 f.]).

    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 55, 205 (208) entschieden hat, verlangt § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG die Weiterführung der ersten Ausbildung in "derselben" (Fach-)Richtung.

    Wie der Senat in seiner auch vom Kläger angeführten Entscheidung vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 39.77 - BVerwGE 55, 205 (211) ausgeführt hat, ist aus der Formulierung "besondere Umstände des Einzelfalles" zu folgern, daß es sich nicht um Umstände handeln darf, die nicht nur den betreffenden Auszubildenden, sondern eine Vielzahl von Auszubildenden gleichermaßen betreffen.

    Zwar hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 55, 205 (211) erörtert, ob Empfehlungen bestimmter staatlicher Stellen für den Studienentschluß ursächlich gewesen seien, und besondere Umstände des Einzelfalles verneint, weil der Ursachenzusammenhang fehlte.

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81
    Sie setzt eine Beschwer, wie sie die Beklagte für das Rechtsmittel des Klägers vermißt, nicht voraus (BVerwGE 29, 261 [264]).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81
    Der allgemeine Grundsatz, daß ein Rechtsmittel, das sich allein gegen eine bestimmte Begründung des angefochtenen Urteils richtet, nicht zulässig ist, gilt dann nicht, wenn die vom Rechtsmittelführer angestrebte Begründung für seinen Anspruch eine größere Tragweite hat als die vom Gericht vertretene Begründung (vgl. BVerwGE 29, 210, [213]).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 164.84

    Irrevisibilität von Fragen nach der Gestaltung von Förderungen bestimmter

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG Fassung 1975 wiederholt mit dem genannten Förderungsmerkmal befaßt (BVerwGE 55, 205; Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 26 und Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100).

    Nicht dargelegt ist ebenfalls, inwiefern das Berufungsgericht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 23.81 - (FamRZ 1983, 100) abgewichen ist.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.1.1978 - V C 39.77 - und v. 24.6.1982 - 5 C 23.81 -) führt eine weitere Ausbildung die erste Ausbildung nur bei einer Identität des materiellen Wissenssachgebietes in derselben Richtung fachlich weiter im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt die weitere Ausbildung die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 (205) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 (207 f. [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]) sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -, vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 5.85 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nrn. 26, 27, 79 und 92)).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 -, juris Rn. 7) führt eine weitere Ausbildung die erste Ausbildung nur bei einer Identität des materiellen Wissenssachgebietes in derselben Richtung fachlich weiter im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG.
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung -

    Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 26.1.1978 - V C 39.77 - und 24.6.1982 - 5 C 23.81 -) führt eine weitere Ausbildung die erste Ausbildung nur bei einer Identität des materiellen Wissenssachgebietes in derselben Richtung fachlich weiter im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG.
  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100>).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

  • BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 104.84

    BAföG relevante fachliche Weiterführung einer Fachhochschulausbildung zum

  • VGH Bayern, 03.02.2021 - 12 ZB 20.2912

    Erfolglose Klage auf BAföG für eine zusätzliche Ausbildung

  • BVerwG, 30.10.1984 - 5 B 117.83

    Förderung einer weiteren Ausbildung bei Weiterführung der gleichen fachlichen

  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 20.337

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums nach

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   BVerwG, 28.09.1982 - 5 C 23.81   

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